Untersuchungen im Rahmen des Neugeborenenhörscreening
Liebe Eltern, das Land Nordrhein-Westfalen hat seit 2009 flächendeckend eine Hörprüfung für Neugeborene in den ersten Lebenstagen eingeführt. Damit zu einem sehr frühen Zeitpunkt festgestellt werden kann, ob Ihr Kind normal hört, kann mit Hilfe von neuen Technologien sehr einfach ein Neugeborenen-Hörscreening durchgeführt werden. Dazu stehen uns 2 Messmethoden zur Verfügung: die Ableitung der otoakustischen Emissionen (OAE) und die automatisierte Hirnstammaudiometrie (AABR). Bei der AABR-Messung erfolgt die Ableitung über Klebeelektroden oder über Elektroden, die in das Screeninggerät integriert sind, was wir in unserer Praxis benutzen. Ist diese Reaktion messbar, dann sind Innenohr, Hörnerv und unterer Teil der Hörbahn auf dieser Seite funktionsfähig. Bei der OAE-Messung steckt man dem Neugeborenen einen Stöpsel in das Ohr, aus dem leise Töne kommen. Wenn das Innenohr gesund ist, sendet es Töne zurück. Diese Töne nennt man otoakustische Emissionen (OAE). Sie werden mit einem winzigen Mikrophon in demselben Stöpsel aufgefangen, der die Töne in das Ohr sendet. Die Untersuchungen sind schmerzlos, ungefährlich und dauern nicht lange. Sie werden am besten am schlafenden Neugeborenen durchgeführt. Mit Hilfe dieser Messung werden Hörschädigungen, die Ihr Kind im Erwerb der Sprache und in der geistigen Entwicklung einschränken können, erkannt bzw. ausgeschlossen. Wir rechnen bei 1000 Neugeborenen mit einem oder zwei schwerhörigen Kindern, die wir mit diesem Hörscreening erkennen und schnell einer frühen Förderung zuführen wollen, damit sie sich genauso wie hörende Kinder entwickeln können. Wir danken für Ihre Mitarbeit. Mit dieser frühen Höruntersuchung Ihres Kindes werden die allgemeinen Forderungen erfüllt, kindliche Hörstörungen baldmöglichst zu erfassen und deren Folgen so gering wie möglich zu halten. Zum Wohle Ihres Kindes

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